Partnerbedingungen für Anbieter
Fassung vom 14. Oktober 2026 · Diese Bedingungen gelten für alle, die Boote über Go2Boat anbieten: Vermietfirmen und Flottenbetreiber, die über ein Buchungssystem angebunden sind (z.B. MMK Booking Manager, NauSYS), und Eigner oder Betreiber, die ihr Boot direkt auf Go2Boat listen, gewerblich oder privat.
1. Parteien und Gegenstand
1.1 Vertragspartner sind die Phaer AG, Grabenstrasse 15A, 6340 Baar, Schweiz, UID CHE-112.167.765, mit ihrem Produkt Go2Boat («Go2Boat»), und die Person oder Firma, die diese Bedingungen im Anbieter-Cockpit annimmt («Anbieter»).
1.2 Go2Boat betreibt die Plattform go2boat.com samt Cockpits, Partner-Widget und Anbindungen an KI-Assistenten («Plattform») und vermittelt darüber Verträge über Boot und Leistungen zwischen Gästen und Anbietern. Gegenstand dieser Bedingungen sind die Aufnahme des Anbieters, die Darstellung seiner Boote, die Vermittlung, die Zahlungsabwicklung und die Provision.
1.3 Go2Boat ist Vermittlerin, nicht Vermieterin. Der Vertrag über Boot und Leistungen kommt ausschliesslich zwischen dem Gast und dem Anbieter zustande. Für Boot, Crew, Übergabe, Sicherheit und Durchführung ist allein der Anbieter verantwortlich.
1.4 Für angebundene Anbieter ergänzen diese Bedingungen die Freigabe für das Agenturkonto von Go2Boat im Buchungssystem (bei MMK: Agentur-ID 4813). Bei Widerspruch gehen für Verfügbarkeit, Preise, Zahlungsplan und Agenturprovision die Angaben im Buchungssystem vor, im Übrigen diese Bedingungen.
2. Aufnahme und Prüfung
2.1 Go2Boat entscheidet frei, welche Anbieter und Boote es aufnimmt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
2.2 Vor der Freischaltung prüft Go2Boat den Anbieter nach den Pflichten für Online-Plattformen (EU-Gesetz über digitale Dienste, Art. 30). Der Anbieter liefert dazu wahrheitsgemäss und vollständig:
- Name bzw. Firma, Adresse, Telefon und E-Mail;
- bei Firmen den Handelsregisterauszug und die Mehrwertsteuernummer, bei Privatpersonen einen Ausweis;
- Bootspapiere und Nachweis des Rechts, das Boot zu vermieten (Eigentum oder Vollmacht des Eigentümers);
- Versicherungsnachweis (Ziffer 4.3);
- Angaben zum Zahlungskonto (über Stripe, Ziffer 7.6);
- die Selbstbestätigung, nur Leistungen anzubieten, die dem anwendbaren Recht entsprechen.
2.3 Ändern sich diese Angaben, teilt der Anbieter dies innert 7 Tagen im Cockpit mit.
2.4 Gewerblich oder privat: Der Anbieter erklärt bei der Aufnahme, ob er gewerblich («Professional») oder als Privatperson vermietet. Die Angabe erscheint auf jeder Bootsseite. Eine falsche Angabe täuscht Gäste und ist unlauter. Die Einstufung ändert nur das Büro von Go2Boat nach Prüfung.
2.5 Neue Anbieter sind auf Probe zugelassen bis zum 31. Oktober des Jahres ihrer ersten Buchung über Go2Boat oder bis ihre fünfte Buchung über Go2Boat durchgeführt ist, je nachdem, was zuerst eintritt. Während der Probe erscheinen sie als «Neu bei Go2Boat». Die Probe ist bestanden, wenn der Anbieter keine Buchung absagt, Anfragen in der zugesagten Zeit beantwortet und keine berechtigte Beschwerde zur Übergabe eingeht.
3. Boote, Angaben und Inhalte
3.1 Der Anbieter stellt nur Boote ein, die es gibt, die er vermieten darf und die zum angegebenen Zeitpunkt am angegebenen Hafen verfügbar sind. Er verwendet Fotos des tatsächlichen Bootes.
3.2 Alle Angaben müssen wahr, vollständig und aktuell sein, insbesondere Kapazität (Kabinen, Kojen, zulässige Höchstzahl Personen nach Zulassung), Ausstattung, Crew, Preise, Pflichtextras, vor Ort fällige Kosten, Kaution, Stornobedingungen, Check-in- und Check-out-Zeiten.
3.3 Endpreis ohne Überraschung: Der Preis auf Go2Boat enthält alle Pflichtkosten, die bei der Buchung bekannt sind. Vor Ort fällige Kosten (z.B. Treibstoff, Hafengebühren, Kurtaxe, Endreinigung, APA) sind vor der Buchung einzeln beziffert. Andere Pflichtkosten darf der Anbieter vom Gast nicht verlangen.
3.4 Preisfreiheit: Der Anbieter bestimmt seine Preise selbst. Go2Boat verlangt keine Preisparität und keinen günstigsten Preis.
3.5 Ein Kalender pro Boot: Direkt gelistete Boote führen ihren Kalender im Cockpit oder per iCal-Abgleich. Der Anbieter hält ihn so aktuell, dass keine Doppelbuchung entsteht. Bei angebundenen Anbietern gilt der Kalender des Buchungssystems.
3.6 Bootsdossier: Angebundene Anbieter können ihre Darstellung auf Go2Boat zusätzlich pflegen (Texte, Fotos, Reihenfolge, Highlights). Verfügbarkeit, Preise und Zahlungsplan kommen weiter allein aus dem Buchungssystem.
3.7 Nutzungsrecht: Der Anbieter räumt Go2Boat an Fotos, Texten, Grundrissen und Bootsdaten ein einfaches, unentgeltliches, weltweites und auf die Dauer der Zusammenarbeit beschränktes Recht ein, sie auf der Plattform, im Partner-Widget, in KI-Assistenten und in Suchmaschinen zu zeigen, zu übersetzen, zu kürzen und technisch anzupassen. Für Werbung ausserhalb der Plattform (z.B. Anzeigen, Werbefeeds, soziale Medien) gilt das Recht ebenfalls, solange der Anbieter es im Cockpit nicht abwählt. Der Anbieter sichert zu, dass er diese Rechte einräumen darf und abgebildete Personen eingewilligt haben.
3.8 Go2Boat darf Angaben aus echten Daten übersetzen und sprachlich vereinheitlichen. Der Anbieter prüft seine Bootsseite und meldet Fehler. Go2Boat erfindet keine Angaben und sichert nichts zu, was der Anbieter nicht bestätigt hat.
4. Pflichten des Anbieters bei der Durchführung
4.1 Der Anbieter übergibt das Boot wie gebucht: zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort, in sauberem, verkehrssicherem und vertragsgemässem Zustand, mit der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung und, wo gebucht, mit qualifizierter Crew.
4.2 Er hält alle Vorschriften ein, die für das Boot, die Vermietung und das Revier gelten, insbesondere Zulassung, Bewilligung für die gewerbliche Vermietung, Führerausweise der Crew, Höchstzahl Personen, Steuern und Abgaben.
4.3 Versicherung: Der Anbieter unterhält während der Zusammenarbeit eine Haftpflichtversicherung für das Boot, die die Vermietung an Dritte deckt, und bei Vermietung ohne Crew zusätzlich eine Kaskoversicherung. Er weist sie auf Verlangen nach.
4.4 Kaution: Eine Kaution erhebt und verwaltet der Anbieter selbst, nie Go2Boat. Ihre Höhe ist vor der Buchung angegeben (bei angebundenen Anbietern aus dem Buchungssystem).
4.5 Anfragen: Der Anbieter beantwortet Anfragen und Optionen innert der im Cockpit angegebenen Zeit. Die Antwortzeit wird gemessen und angezeigt.
4.6 Ausfall durch den Anbieter: Kann der Anbieter eine bestätigte Buchung nicht erfüllen, teilt er dies sofort mit und bietet ein gleichwertiges Ersatzboot an. Nimmt der Gast es nicht an oder gibt es keines, erstattet der Anbieter den vollen Betrag in Geld. Für direkt gelistete Boote erstattet Go2Boat aus dem noch nicht ausbezahlten Betrag (Ziffer 7.3).
4.7 Sagt der Anbieter eine bestätigte Buchung ab, ohne dass höhere Gewalt oder ein Verhalten des Gastes der Grund ist, schuldet er Go2Boat die Provision, die bei Durchführung angefallen wäre. Wiederholte Absagen wirken sich auf das Ranking aus und können zur Sperre führen (Ziffer 12).
4.8 Für Vermietungen durch Privatpersonen gelten gegenüber dem Gast die «Go2Boat Bedingungen für Vermietungen durch Privatpersonen» in der Fassung, die dem Gast bei der Buchung angezeigt wird. Der private Anbieter nimmt sie mit diesen Bedingungen an. Gewerbliche Anbieter hinterlegen ihre eigenen Bedingungen, die vor der Buchung angezeigt werden.
5. Vermittlung, Buchung und Kontakt
5.1 Go2Boat bietet die Boote des Anbieters auf der Plattform, über Agenten, das Partner-Widget und KI-Assistenten an. Agenten führen Gäste zu Go2Boat; ihre Vergütung zahlt Go2Boat aus seiner Provision. Dem Anbieter entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.
5.2 Buchungen laufen je nach Boot als Sofortbuchung oder als Anfrage mit Bestätigung durch den Anbieter. Bei angebundenen Anbietern setzt Go2Boat Optionen und Buchungen im Buchungssystem.
5.3 Kontaktdaten erst nach der Anzahlung: Name, Telefon, E-Mail und Adresse von Gast und Anbieter gibt Go2Boat erst frei, wenn die Anzahlung eingegangen ist. Bis dahin läuft jede Kommunikation über die Plattform.
5.4 Nachrichten, Angebote und Bootstexte werden vor dem Versand auf Kontaktdaten geprüft. Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Webadressen, Profile in sozialen Medien und Firmennamen werden ausgeblendet, auch in getarnter Form.
5.5 Auch nach der Buchung läuft die Kommunikation möglichst über die Plattform, damit Go2Boat bei Problemen helfen kann.
6. Provision
6.1 Keine Gebühr für den Gast. Der Gast zahlt den Preis des Anbieters, nicht mehr. Go2Boat verdient ausschliesslich die Provision nach dieser Ziffer.
6.2 Angebundene Anbieter: Go2Boat erhält die Agenturprovision, die der Anbieter im Buchungssystem gewährt. Eine weitere Gebühr fällt nicht an.
6.3 Direkt gelistete Boote: Die Provision bemisst sich am Buchungspreis. Die Provisionssätze stehen im «Konditionenblatt». Es ist Bestandteil dieses Vertrags und steht nach der Anmeldung im Anbieter-Cockpit vor der Annahme dieser Bedingungen zur Verfügung. Es gilt
- der Standardsatz;
- der Satz für Erstpartner, die sich bis zum Stichtag des Konditionenblatts anmelden, während der dort genannten Dauer ab ihrer ersten Buchung über Go2Boat, danach der Standardsatz;
- der Satz für eigene Kunden des Anbieters. Das sind Buchungen über einen Angebots- oder Storefront-Link des Anbieters, bei denen der Gast in den 30 Tagen davor keinen erfassten Kontakt über Go2Boat hatte (Suche, Landingpage, Agent, KI-Assistent). Go2Boat bewirbt bei diesen Gästen keine anderen Boote.
6.4 Keine Provision auf Durchlaufposten: APA, Kaution, Treibstoff, Hafen- und Nationalparkgebühren, Kurtaxe, Mehrwertsteuer und Crew (Skipper, Hostess, Koch, Matrose). Andere kostenpflichtige Extras (z.B. Wassersport, Transfer, Verpflegung, Bettwäsche) tragen die Provision des Buchungspreises.
6.5 Rabatte gewährt und finanziert der Anbieter. Die Provision bemisst sich am Preis, den der Gast tatsächlich zahlt.
6.6 Storno: Wird eine Buchung storniert, schuldet der Anbieter Provision nur auf den Betrag, den er nach seinen Stornobedingungen behält. Vorbehalten bleibt Ziffer 4.7.
6.7 Die Kosten des Zahlungsdienstes trägt Go2Boat. Gebühren für Erstattungen und Rückbuchungen, die der Anbieter zu vertreten hat, trägt der Anbieter.
6.8 Im Cockpit sieht der Anbieter für jede Buchung Gastpreis, Provision, Durchlaufposten, Auszahlungsbetrag und Auszahlungsdatum. Die Provision versteht sich zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit diese geschuldet ist.
6.9 Änderungen der Provisionssätze kündigt Go2Boat mindestens 30 Tage im Voraus im Cockpit und per E-Mail an. Sie gelten nur für Buchungen, die nach dem Inkrafttreten eingehen.
7. Zahlung und Auszahlung
7.1 Inkasso: Der Anbieter beauftragt Go2Boat, Zahlungen der Gäste in seinem Namen und für seine Rechnung über den Zahlungsdienst Stripe entgegenzunehmen. Mit der Zahlung an Go2Boat hat der Gast seine Zahlungspflicht gegenüber dem Anbieter im entsprechenden Umfang erfüllt. Der Anbieter verlangt vom Gast keine weitere Zahlung für Beträge, die über Go2Boat bezahlt wurden.
7.2 Angebundene Anbieter: Es gilt der Zahlungsplan für Agenturen im Buchungssystem. Go2Boat überweist dessen Raten, in denen die Agenturprovision bereits abgezogen ist, fristgerecht per SEPA an den Anbieter, soweit der Gast die entsprechenden Beträge an Go2Boat bezahlt hat.
7.3 Direkt gelistete Boote: Der Anbieter legt pro Boot Anzahlung und Frist der Restzahlung fest (Standard: 50 % bei Buchung, Rest 30 Tage vor Beginn der gebuchten Zeit). Go2Boat zahlt den vereinnahmten Betrag abzüglich Provision 24 Stunden nach der bestätigten Übergabe aus. Findet die Übergabe nicht statt, erstattet Go2Boat dem Gast daraus, was ihm nach diesen Bedingungen oder den Bedingungen des Anbieters zusteht. Storniert der Gast, zahlt Go2Boat dem Anbieter den Betrag, den dieser nach seinen Stornobedingungen behält, abzüglich Provision innert 14 Tagen nach der Stornierung aus.
7.4 Verrechnung: Go2Boat darf Provisionen, Erstattungen an Gäste, Rückbuchungen (Chargebacks), die auf der Leistung des Anbieters beruhen, und andere fällige Forderungen mit Auszahlungen verrechnen. Reicht der Betrag nicht, zahlt der Anbieter den Rest innert 30 Tagen nach Rechnung.
7.5 Go2Boat erstattet Gästen nie aus eigenen Mitteln, was der Anbieter schuldet. Hat Go2Boat dennoch für den Anbieter geleistet, hat es Anspruch auf Ersatz.
7.6 Auszahlungen laufen über Stripe Connect. Der Anbieter eröffnet dazu ein Stripe-Konto und nimmt die Bedingungen von Stripe an. Ohne Stripe-Konto zahlt Go2Boat per Banküberweisung aus. Die Identitätsprüfung für die Auszahlung führt Stripe durch.
8. Schutz vor Umgehung
8.1 Der Anbieter schliesst mit Gästen, die er über Go2Boat kennengelernt hat, keine Verträge über Boot und Leistungen an der Plattform vorbei und fordert sie nicht dazu auf. Das gilt ab der ersten Anfrage über Go2Boat während 24 Monaten nach dem letzten Kontakt über die Plattform.
8.2 Er versucht nicht, vor der Freigabe Kontaktdaten auszutauschen, auch nicht in getarnter Form, in Bildern, Dokumenten oder Bootstexten.
8.3 Kommt dennoch ein solcher Vertrag an der Plattform vorbei zustande, schuldet der Anbieter die Provision, die bei einer Buchung über Go2Boat angefallen wäre, mindestens nach dem Standardsatz von Ziffer 6.3, zuzüglich einer Konventionalstrafe in gleicher Höhe, mindestens 500 €. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
8.4 Wiederholte Versuche markiert das System und meldet sie dem Büro. Go2Boat kann verwarnen, Boote vorübergehend ausblenden oder den Vertrag nach Ziffer 12 beenden.
8.5 Ziffer 8.1 gilt nicht für Gäste, die nachweislich schon vor ihrem ersten Kontakt über Go2Boat Kunden des Anbieters waren, und nicht für eigene Kunden nach Ziffer 6.3.
9. Ranking, Kennzeichnung und Bewertungen
9.1 Ranking: Die Reihenfolge in der Suche richtet sich hauptsächlich nach der Übereinstimmung mit der Suche (Ort, Zeitraum, Personen, Bootstyp), echter Verfügbarkeit, Preis, Vollständigkeit und Qualität der Bootsseite, Ausstattung, Baujahr sowie der Zuverlässigkeit des Anbieters (Antwortzeit, Absagequote, Bewertungen, Super-Owner-Status, Go2Boat-Verlässlichkeit nach Ziff. 9.4a). Boote auf Probe erhalten keinen Ranking-Vorteil. Die Hauptkriterien sind auch öffentlich beschrieben (EU-Verordnung 2019/1150, Art. 5).
9.2 «Empfohlen»: Go2Boat kann einzelne Boote pro Region hervorheben. Sie sind als «Empfohlen» gekennzeichnet und werden nach Region, Verfügbarkeit und Qualität des Angebots ausgewählt. Boote, an denen Go2Boat oder mit ihm verbundene Personen ein eigenes Interesse haben, kann Go2Boat unabhängig von diesen Kriterien hervorheben; auch sie tragen die Kennzeichnung «Empfohlen». Eine bezahlte Platzierung bietet Go2Boat derzeit nicht an. Führt es sie ein, wird sie gekennzeichnet und vorher in diesen Bedingungen beschrieben.
9.3 Super Owner: Den Status erhält, wer messbare Kriterien erfüllt (Antwortzeit, Absagequote, Bewertungen). Die Kriterien stehen im Cockpit.
9.4 Bewertungen: Nach der Zeit an Bord bewerten sich Gast und Anbieter gegenseitig; beide Bewertungen erscheinen gleichzeitig, spätestens 14 Tage nach Ende der Buchung. Bewerten können nur Gast und Anbieter einer über Go2Boat durchgeführten Buchung. Der Anbieter darf jede Bewertung öffentlich und sachlich beantworten und über «Bewertung melden» mit Grund und Belegen melden. Go2Boat entscheidet und blendet rechtswidrige, unwahre oder als Druckmittel eingesetzte Bewertungen aus. Der Anbieter bietet für Bewertungen keine Gegenleistung, schreibt keine eigenen und veranlasst keine gefälschten. Gäste bewertet er wahr und sachlich; Vorfälle (z.B. Schaden, Nichterscheinen) meldet er mit Belegen. 9.4a Go2Boat-Verlässlichkeit: Jeder geprüfte Anbieter startet mit drei Bojen. Für jeden belegten Fall (Absage durch den Anbieter, Boot nicht wie beschrieben, Termin nicht frei, Übergabe ausgefallen) entfällt eine Boje, ebenso bei dauerhaft tiefer Bestätigungsquote, langsamer Antwort oder wenigen Gästen, die wieder buchen würden. Ein Fall zählt 6 Monate oder bis 5 weitere Buchungen ohne Fall durchgeführt sind. Anbieter mit mehr Bojen erscheinen weiter oben; mit einer Boje sind Boote nur auf Anfrage buchbar, ohne Boje werden sie nicht angezeigt, bis Go2Boat den Anbieter geprüft hat. Die Fälle sieht der Anbieter im Cockpit.
9.5 Daten: Der Anbieter sieht im Cockpit alle Daten zu seinen Booten und Buchungen (Aufrufe, Anfragen, Buchungen, Umsatz, Auszahlungen, Bewertungen). Daten über Gäste erhält er im Umfang, den die Durchführung der Buchung braucht. Go2Boat nutzt zusammengefasste Daten aller Anbieter, um die Plattform zu verbessern und eigene Marktdaten (z.B. Preisindex pro Region) zu veröffentlichen, ohne einzelne Anbieter erkennbar zu machen. Nach Vertragsende erhält der Anbieter auf Verlangen innert 90 Tagen eine Aufstellung seiner Buchungen, Provisionen und Auszahlungen.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
10.1 Go2Boat und der Anbieter sind für ihre jeweilige Bearbeitung von Personendaten je selbst verantwortlich (Schweizer Datenschutzgesetz, DSGVO). Der Anbieter verwendet Gastdaten nur, um die Buchung durchzuführen und gesetzliche Pflichten zu erfüllen, nicht für Werbung, ausser der Gast hat eingewilligt.
10.2 Ausweise und Crewlisten bearbeitet der Anbieter vertraulich und löscht sie, sobald keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht.
10.3 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich (z.B. Konditionen, Buchungszahlen, Geschäftsdaten), auch nach Vertragsende.
11. Haftung und Freistellung
11.1 Go2Boat haftet für die sorgfältige Vermittlung und Zahlungsabwicklung. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Go2Boat nicht, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen ist die Haftung auf die Provision begrenzt, die Go2Boat vom Anbieter in den 12 Monaten vor dem schädigenden Ereignis erhalten hat. Für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden haftet Go2Boat nicht. Vorbehalten bleibt die zwingende Haftung für Absicht, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden. Die Pflicht, vereinnahmte Beträge nach Ziffer 7 auszuzahlen, ist keine Haftung und wird durch diese Ziffer nicht begrenzt.
11.2 Go2Boat gewährleistet keine bestimmte Zahl an Buchungen und keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder der Anbindung an Buchungssysteme.
11.3 Der Anbieter stellt Go2Boat von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf seinen Angaben, seinen Inhalten, der Durchführung der Buchung, dem Zustand des Bootes, seiner Crew, fehlenden Bewilligungen oder Versicherungen oder auf Steuern und Abgaben beruhen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
12. Dauer, Sperre und Kündigung
12.1 Die Zusammenarbeit beginnt mit der Annahme dieser Bedingungen und läuft auf unbestimmte Zeit.
12.2 Beide Parteien können mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende eines Monats kündigen. Bestätigte Buchungen werden nach diesen Bedingungen abgewickelt.
12.3 Aus wichtigem Grund können beide Parteien fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für Go2Boat ist insbesondere eine falsche Angabe bei der Aufnahme, eine Umgehung nach Ziffer 8, gefälschte Bewertungen, wiederholte Absagen, eine Gefährdung von Gästen oder ein Verstoss gegen Gesetze.
12.4 Go2Boat kann einzelne Boote oder den Anbieter vorübergehend sperren, wenn ein konkreter Verdacht auf einen wichtigen Grund besteht oder Angaben fehlen. Go2Boat begründet jede Einschränkung, Sperre und Kündigung schriftlich (auch per E-Mail) und gibt dem Anbieter Gelegenheit zur Stellungnahme.
12.5 Beanstandungen nimmt das Büro über das Cockpit oder support@go2boat.com entgegen und beantwortet sie innert 10 Werktagen. Für eine aussergerichtliche Einigung können beide Parteien eine Mediation nach den Swiss Rules of Commercial Mediation verlangen. Die Kosten trägt jede Partei zur Hälfte.
13. Änderungen dieser Bedingungen
13.1 Go2Boat kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten im Cockpit und per E-Mail an und hebt die Änderungen hervor.
13.2 Der Anbieter bestätigt die neue Fassung im Cockpit. Ist er nicht einverstanden, kann er bis zum Inkrafttreten fristlos kündigen. Bestätigt er weder, noch kündigt er, kann Go2Boat ab dem Inkrafttreten neue Buchungen für seine Boote aussetzen, bis er bestätigt.
13.3 Für bestehende Buchungen gilt die Fassung bei ihrem Eingang.
14. Elektronischer Abschluss
14.1 Diese Bedingungen werden elektronisch im Cockpit angenommen. Go2Boat speichert dabei den vollständigen Wortlaut, dessen Prüfsumme, Zeitpunkt, IP-Adresse und Name der annehmenden Person und sendet eine PDF-Kopie per E-Mail. Die Parteien anerkennen diese Annahme als verbindlich (Art. 11 OR, Formfreiheit) und die gespeicherten Daten als Beweis.
14.2 Wer für eine Firma annimmt, bestätigt, dass er sie vertreten darf.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Massgebend ist die deutsche Fassung. Fassungen in anderen Sprachen dienen dem Verständnis. Bei Abweichungen geht die deutsche Fassung vor.
15.2 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
15.3 Der Anbieter überträgt Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von Go2Boat. Go2Boat kann den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das die Plattform übernimmt. Der Anbieter wird darüber informiert und kann dann fristlos kündigen.
15.4 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen. Zwingende Bestimmungen am Sitz des Anbieters bleiben vorbehalten.
15.5 Gerichtsstand ist Baar (Kanton Zug), Schweiz, soweit kein zwingender Gerichtsstand gilt. Go2Boat kann den Anbieter auch an dessen Sitz belangen.