Bedingungen für Agenten
Fassung vom 14. Oktober 2026 · Für alle, die als Agent Buchungen über Go2Boat vermitteln: Skipper, Concierges, Hotels, Marinas, Reisebüros, Makler, Creator und andere Fachleute. Diese Bedingungen gelten für alle Werkzeuge: Links und QR-Codes, Storefront, Angebote, persönliche Auswahl und das Widget auf der eigenen Website.
1. Parteien und Gegenstand
1.1 Vertragspartner sind die Phaer AG, Grabenstrasse 15A, 6340 Baar, Schweiz, UID CHE-112.167.765, mit ihrem Produkt Go2Boat («Go2Boat»), und die Person oder Firma, die diese Bedingungen im Agenten-Cockpit annimmt («Agent»).
1.2 Der Agent führt Gäste zu Go2Boat und erhält dafür eine Provision, wenn der Gast über Go2Boat bucht und die gebuchte Zeit an Bord antritt. Es handelt sich um einen Mäklervertrag (Art. 412 ff. OR).
1.3 Der Agent arbeitet selbständig. Er ist weder Angestellter noch Vertreter von Go2Boat oder der Anbieter. Er schliesst keine Verträge in deren Namen, nimmt kein Geld von Gästen entgegen und gibt keine Zusagen ab, die nicht auf der Plattform stehen.
1.4 Der Agent ist frei: kein Mindestumsatz, keine Gebühr, keine Exklusivität. Er kann auch für andere tätig sein.
2. Anmeldung und Freischaltung
2.1 Der Agent meldet sich mit wahren Angaben an und legt die verlangten Nachweise vor (Ausweis, bei Firmen Handelsregisterauszug). Go2Boat prüft die Angaben und entscheidet frei über die Freischaltung.
2.2 Für Auszahlungen eröffnet der Agent ein Konto bei Stripe Connect und nimmt die Bedingungen von Stripe an. Die Identitätsprüfung für die Auszahlung führt Stripe durch.
2.3 Die Anmeldung läuft über die E-Mail-Adresse des Agenten. Er schützt diesen Zugang und gibt ihn nicht weiter. Handlungen über seinen Zugang gelten als seine.
2.4 Ändern sich seine Angaben, passt er sie innert 7 Tagen im Cockpit an.
3. Werkzeuge und Inventar
3.1 Der Agent sieht und vermittelt alle Boote, die auch Gäste auf der Plattform sehen. Er erhält:
- persönliche Links und QR-Codes auf jede Suche, Region und jedes Boot;
- eine Storefront unter go2boat.com/a/{name} mit Profil und Auswahl;
- den Angebotsersteller und die persönliche Auswahl für einen Gast (2–5 Boote, mit Notiz, Live-Verfügbarkeit und Preis);
- das Widget für die eigene Website (Ziffer 8);
- das Cockpit mit Klicks, Anfragen, Buchungen, zugeordneten Gästen und Provisionen.
3.2 Wer zuerst bucht, bekommt das Boot. Angebote und Auswahlen reservieren nichts. Ist ein Boot vergeben, sieht der Gast dies im Angebot und der Agent erhält sofort eine Mitteilung.
3.3 Preise und Verfügbarkeit kommen von den Anbietern bzw. deren Buchungssystemen. Der Agent ändert sie nicht und nennt dem Gast keinen anderen Preis als den angezeigten.
3.4 Texte, die der KI-Copilot vorschlägt, sind Entwürfe. Der Agent prüft sie und verantwortet, was er versendet.
3.5 Go2Boat kann die Werkzeuge weiterentwickeln, ändern oder einzelne Funktionen einstellen.
4. Provision
4.1 Der Agent erhält einen Anteil an der Provision, die Go2Boat an der Buchung verdient. Der Gast zahlt dadurch nicht mehr.
4.2 Der Anteil richtet sich nach dem vermittelten Buchungsumsatz der letzten 12 Monate, das heisst nach dem Buchungspreis der ihm zugeordneten, angetretenen Buchungen ohne Durchlaufposten. Die Stufen (Agent, Partner, Premium-Partner) mit ihren Umsatzschwellen und Anteilen stehen im «Konditionenblatt». Es ist Bestandteil dieses Vertrags und steht nach der Anmeldung im Agenten-Cockpit vor der Annahme dieser Bedingungen zur Verfügung. Die Stufe wechselt automatisch. Massgebend ist die Stufe am Tag der Buchung. Für Buchungen, die nur über Link, QR-Code, Widget oder Code an der Kasse zugeordnet sind (Ziffer 5.1 Regel 3, ohne geöffnetes Angebot), gilt der Link-Anteil gemäss Konditionenblatt.
4.3 Anspruch: Die Provision entsteht abweichend von Art. 413 OR erst, wenn (a) die Buchung dem Agenten nach Ziffer 5 zugeordnet ist, (b) der Gast die gebuchte Zeit an Bord angetreten hat und (c) Go2Boat seine Provision für diese Buchung erhalten hat. Wird eine Buchung vor Antritt der gebuchten Zeit storniert, entsteht keine Provision. Berechnet wird der Anteil auf die Netto-Provision von Go2Boat an dieser Buchung gemäss Konditionenblatt, ohne Durchlaufposten.
4.4 Keine Provision für:
- Buchungen des Agenten selbst, seiner Angehörigen oder von Personen und Firmen, die ihm nahestehen oder die er beherrscht;
- Buchungen zum Satz «eigene Kunden» eines Anbieters;
- Buchungen, die durch Täuschung, gefälschte Klicks, Cookie-Manipulation oder Verstoss gegen diese Bedingungen zustande kommen.
4.5 Agent wirbt Agent: Für jeden neuen Agenten, den der Agent über seinen Einladungslink wirbt, erhält er einmalig die Prämie gemäss Konditionenblatt, sobald die angetretenen Buchungen des Geworbenen den Buchungsumsatz gemäss Konditionenblatt erreicht haben. Es gibt nur diese eine Ebene, keine laufende Beteiligung an Buchungen des Geworbenen und keine Eintrittsgebühr. Selbstwerbung und Werbung von Angehörigen sind ausgeschlossen.
4.6 Die Provision versteht sich inklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer des Agenten. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf seiner Provision trägt der Agent nach dem Recht seines Landes.
4.7 Änderungen der Anteile, Stufen oder Prämien kündigt Go2Boat mindestens 30 Tage im Voraus im Cockpit und per E-Mail an. Sie gelten nur für Buchungen, die nach dem Inkrafttreten eingehen.
5. Zuordnung einer Buchung
5.1 Eine Buchung wird dem Agenten nach der ersten zutreffenden Regel zugeordnet:
- Provisionsschutz: Ein Gast wird dem Agenten zugeordnet, sobald er ein vom Agenten erstelltes Angebot geöffnet hat und das Konto des Agenten geprüft ist. Ab diesem Moment ist dem Agenten die Provision für jede Buchung dieses Gastes während 180 Tagen gesichert, auch wenn der Gast später direkt bei Go2Boat bucht. Jedes Angebot und jede Buchung über den Agenten verlängert die Frist. Die Zuordnung begründet einen Anspruch auf Provision; Buchung, Kundendaten und Kundenbeziehung liegen bei Go2Boat. Massgeblich sind die Aufzeichnungen von Go2Boat.
- Wiederbuchung: Der Gast hat innert der letzten 24 Monate über den Agenten gebucht.
- Code oder Link: Der Gast hat an der Kasse den Code des Agenten eingegeben, sonst zählt der letzte Link eines Agenten innert 30 Tagen vor der Buchung.
5.2 Der Agent trägt nur Gäste ein, mit denen er tatsächlich in Kontakt steht und die mit der Weitergabe ihrer Daten an Go2Boat einverstanden sind. Pro Tag sind höchstens 50 Einträge möglich.
5.3 Buchung fehlt? Meint der Agent, eine Buchung gehöre ihm, meldet er sie im Cockpit innert 60 Tagen nach dem Beginn der gebuchten Zeit. Das Büro entscheidet innert 5 Werktagen und begründet den Entscheid.
5.4 Eine Buchung hat höchstens einen Gast-Agenten. Weitere Beteiligungen (Netzwerkpartner, Scout) zahlt Go2Boat aus seinem Anteil. Sie kürzen den Anteil des Agenten nie.
6. Abrechnung und Auszahlung
6.1 Das Cockpit zeigt jederzeit jede Provision mit Buchung, Betrag und Stand (offen, fällig, ausbezahlt). Es dient als laufende Abrechnung.
6.2 Fällige Provisionen zahlt Go2Boat automatisch über Stripe Connect aus, sobald das Stripe-Konto des Agenten bereit ist. Ohne Stripe-Konto überweist Go2Boat per Bank innert 30 Tagen nach Fälligkeit.
6.3 Auf Verlangen erhält der Agent eine Jahresbescheinigung über seine Provisionen.
6.4 Wird eine Buchung nachträglich erstattet, zurückgebucht oder als missbräuchlich erkannt, kann Go2Boat die zu viel bezahlte Provision mit künftigen Provisionen verrechnen oder zurückfordern.
6.5 Einwände gegen eine Abrechnung erhebt der Agent innert 60 Tagen. Danach gilt sie als genehmigt.
7. Verhalten und Werbung
7.1 Der Agent wirbt ehrlich. Er verspricht nichts, was nicht auf der Plattform steht (z.B. Rabatte, Garantien, Ausstattung), und verwendet keine unbelegten Aussagen, falschen Knappheiten oder Druck.
7.2 Er beachtet das Werberecht, insbesondere kein Versand von Massenwerbung ohne Einwilligung der Empfänger (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG, DSGVO), und kennzeichnet bezahlte Beiträge in sozialen Medien als Werbung.
7.3 Marke: Der Agent darf Namen und Logo «Go2Boat» nur nach den Vorgaben im Cockpit verwenden, um auf Go2Boat hinzuweisen. Ohne ausdrückliche Zustimmung von Go2Boat (auch per E-Mail) ist untersagt: Anzeigen auf Suchbegriffe mit «Go2Boat» oder ähnlichen Schreibweisen, Domains oder Profilnamen mit «Go2Boat», der Eindruck, er sei Go2Boat oder dessen Angestellter.
7.4 Der Agent nimmt keine Zahlungen von Gästen für Buchungen entgegen, die über Go2Boat laufen.
7.5 Keine Umgehung: Der Agent vermittelt Gäste, die er über Go2Boat zu einem Boot führt, nicht an der Plattform vorbei an den Anbieter und trifft mit Anbietern keine Nebenabreden über Boote, die er über Go2Boat kennengelernt hat. Bei Verstoss entfallen die Provisionen aus den betroffenen Buchungen, und Go2Boat kann den Schaden geltend machen.
7.6 Mit Anbietern kommuniziert der Agent über die Plattform.
8. Widget auf der eigenen Website
8.1 Go2Boat räumt dem Agenten für die Dauer dieses Vertrags ein einfaches, unentgeltliches Recht ein, das Widget auf eigenen Websites einzubinden. Der Agent wählt Region, Boote, Sprache und Farbe im Cockpit.
8.2 Suche, Buchung und Zahlung laufen über Go2Boat. Der Agent verändert das Widget, Preise und Inhalte nicht und gibt nicht vor, selbst Anbieter oder Vermittler des Vertrags über Boot und Leistungen zu sein.
8.3 Der Agent ist für seine Website verantwortlich, insbesondere für Impressum, Datenschutzerklärung und Cookie-Einwilligung. Er weist in seiner Datenschutzerklärung darauf hin, dass das Widget von Go2Boat bereitgestellt wird.
8.4 Go2Boat kann das Widget technisch ändern und auf Websites abschalten, die gegen Recht oder diese Bedingungen verstossen.
9. Gäste und Daten
9.1 Der Agent sieht im Cockpit nur die ihm zugeordneten Gäste, seine Angebote, Buchungen und Provisionen, keine Daten anderer Agenten.
9.2 Go2Boat bearbeitet die Daten der Gäste als eigene Verantwortliche nach seiner Datenschutzerklärung. Der Agent verwendet Daten, die er im Cockpit sieht, nur, um die ihm zugeordneten Gäste zu beraten, und gibt sie nicht weiter.
9.3 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende.
10. Haftung
10.1 Go2Boat haftet nicht für Leistungen der Anbieter, für die Verfügbarkeit einzelner Boote oder dafür, dass eine vermittelte Anfrage zu einer Buchung führt.
10.2 Go2Boat gewährleistet keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und der Werkzeuge. Für Ausfälle oder Fehler bei der Zuordnung haftet Go2Boat nur für Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Eine nachweislich verlorene Zuordnung holt Go2Boat nach Ziffer 5.3 nach.
10.3 Der Agent stellt Go2Boat von Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner Werbung, seinen Zusagen, seiner Website oder auf einem Verstoss gegen diese Bedingungen beruhen.
11. Dauer und Kündigung
11.1 Der Vertrag beginnt mit der Annahme dieser Bedingungen und läuft auf unbestimmte Zeit.
11.2 Beide Parteien können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, der Agent auch im Cockpit.
11.3 Aus wichtigem Grund können beide Parteien fristlos kündigen. Für Go2Boat ist dies insbesondere der Fall bei falschen Angaben, Selbstbuchungen zur Erschleichung von Provision, Manipulation von Links oder Klicks, Umgehung, irreführender Werbung oder Verletzung der Marke. Bei konkretem Verdacht kann Go2Boat das Konto und fällige Provisionen bis zur Klärung sperren und begründet dies.
11.4 Nach Vertragsende erhält der Agent die Provision für Buchungen, die vor dem Vertragsende eingegangen sind und deren gebuchte Zeit danach angetreten wird, ausser bei Kündigung aus einem wichtigen Grund, den er zu vertreten hat. Provisionsschutz, Links, Storefront und Widget enden mit dem Vertrag.
12. Änderungen dieser Bedingungen
12.1 Go2Boat kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten im Cockpit und per E-Mail an.
12.2 Der Agent bestätigt die neue Fassung im Cockpit oder kündigt bis zum Inkrafttreten. Bis zur Bestätigung kann er im Cockpit keine neuen Angebote erstellen; Zuordnungen über seine Links und ihm zugeordnete Gäste laufen weiter. Für Buchungen, die vorher eingegangen sind, gilt die bisherige Fassung.
13. Elektronischer Abschluss und Schlussbestimmungen
13.1 Diese Bedingungen werden elektronisch im Cockpit angenommen. Go2Boat speichert den vollständigen Wortlaut, dessen Prüfsumme, Zeitpunkt, IP-Adresse und Name und sendet eine PDF-Kopie per E-Mail. Die Parteien anerkennen diese Annahme als verbindlich (Art. 11 OR, Formfreiheit) und die gespeicherten Daten als Beweis.
13.2 Massgebend ist die deutsche Fassung. Bei Abweichungen in einer anderen Sprache geht die deutsche Fassung vor.
13.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Rest gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
13.4 Der Agent überträgt Rechte und Pflichten nur mit Zustimmung von Go2Boat. Go2Boat kann den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das die Plattform übernimmt.
13.5 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Zwingende Bestimmungen am Wohnsitz bzw. Sitz des Agenten bleiben vorbehalten.
13.6 Gerichtsstand ist Baar (Kanton Zug), Schweiz. Go2Boat kann den Agenten auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz belangen.